Der Rundfunkrat des MDR hat im obligatorischen Drei-Stufen-Test seine Zustimmung für die neuen Internetangebote “kikaninchen.de” und “kika.plus” gegeben, die der Kinderkanal im Oktober veröffentlichen möchte. Hinter “Kika.plus” verbirgt sich ein Angebot, bei dem die Inhalte des Senders noch einmal Internet bereit gestellt werden, “kikaninchen.de” soll indes zu einer Plattform mit Multimedia-Inhalten für Kinder im Vorschulalter ausgebaut werden. Die Aufsicht über den Kinderkanal liegt für Gemeinschaftsangebote von ARD und ZDF beim MDR.
Die Entscheidung fiel heute nach neunmonatiger Prüfung bei der abschließenden Beratung im Rahmen der Rundfunkratssitzung in Wörlitz. “Der Rundfunkrat hat festgestellt, dass die Angebote im Wesentlichen den Voraussetzungen des Rundfunkstaatsvertrages entsprechen und somit vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst sind”, so Dr. Karl-Heinz Ducke, Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates.
Das Konzept hinter den Kinderangeboten ist nicht unumstritten. In einer Stellungnahme der Mediengruppe RTL Deutschland zum Drei-Stufen-Test hieß es: “Die Frage nach jedwedem publizistischen Mehrwert dieses Angebots muss verneint werden, da es sich um eine vollständige Kopie des seit 2002 von SUPER RTL angebotenen TOGGOLINO CLUBS handelt.”
Zudem sorgte ein angeblich zu gering kalkulierter Kapitalbedarf von 320.000 Euro pro Jahr für Unmut. Laut eines “Spiegel”-Artikels wurden für die anstehende Genehmigung völlig unrealistische Zahlen veranschlagt. “Um ein Portal zu entwerfen, das höchsten medienpädagogischen Ansprüchen gerecht wird, müsste der Kika eine zweistellige Millionensumme investieren”, heißt es in dem Gutachten, das der MDR im Rahmen des Drei-Stufen-Tests in Auftrag gab. Kika-Programmchef Steffen Kottkamp konterte: “Wir werden nicht mehr als die beantragte Summe ausgeben und sind sicher, dass das ausreicht”.
Um einen Anstieg der Kosten zu unterbinden, schreibt der Rundfunkrat nun den finanziellen Aufwand für beide Angebote fest. Wird der vom MDR benannte finanzielle Aufwand um mehr als zehn Prozent überschritten, ist dieser dem Rundfunkrat erneut zur Prüfung vorzulegen.
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